"In den öffentlichen Verwaltungen und Betrieben repräsentieren Personalräte die Beschäftigten und vertreten deren Interessen gegenüber den Dienststellenleitungen." (service-bw.de / 18.12.2014)
Geregelt sind die Aufgaben des Personalrats im Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg. Danach hat er ...
- ... vertrauensvoll mit der Dienststelle zum Wohle der Beschäftigten und zur Erfüllung der Aufgaben der Dienststelle zusammenzuarbeiten,
- ... darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Tarifverträge und sonstigen Vorschriften durchgeführt werden, sowie alle Angehörigen der Dienststelle nach Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere keine Diskriminierung stattfindet.
- ... Er kann Maßnahmen beantragen, die den persönlichen und sozialen Belangen der Beschäftigten dienen.
Der Personalrat vertritt alle Beschäftigten.