In Baden-Württemberg besteht neben der Lehrerausbildung durch Hochschulstudium und Vorbereitungsdienst als Ausnahme die
Möglichkeit, spezielle Lehrerausbildungsgänge ohne Hochschulstudium zu absolvieren.
Ausbildungsstandorte für die musisch-technischen Fächer sind Karlsruhe, Kirchheim/Teck und Schwäbisch-Gmünd.
In Karlsruhe und Reutlingen besteht zusätzlich die Möglichkeit, zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer an Sonderschulen ausgebildet
zu werden.
Die Ausbildung ist insbesondere für Personen vorgesehen, die nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz und einer mindestens einjährigen Berufs- oder Betriebspraxis eine Zweitausbildung anstreben.
Mögliche Einsatzorte sind Schulen an denen ein Hauptschulabschluss, ein Realschulabschluss oder ein jeweils gleichwertiger Bildungsstand erreicht werden kann, sowie an Grundschulen.
Eine stabile Persönlichkeit und die Freude im Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Ausbildung und spätere Berufspraxis.
Die Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme an der Eignungsprüfung sowie die nach bestandener Eignungsprüfung einzureichenden Zulassungsunterlagen können Sie von dieser Website herunterladen oder bei dem Regierungspräsidium anfordern, in dessen Bereich Sie die Ausbildung absolvieren möchten. An dieses Regierungspräsidium senden Sie bitte auch Ihre Bewerbung.
Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in zwei Ausbildungsabschnitte:
- Der erste Ausbildungsabschnitt dauert zwei Jahre mit Seminarveranstaltungen und schulpraktischer Ausbildung am Seminarort.
- Der zweite Ausbildungsabschnitt dauert ein Schuljahr. Sie unterrichten an einer Schule
selbstständig mit etwa einem halben Lehrauftrag.
Ausbildungsbereiche sind die beiden Fächer in der von Ihnen gewählten Fächerkombination:
- Bildende Kunst – Technik
- Musik – Alltagskultur und Gesundheit
- Musik – Sport
- Musik – Technik
- Sport – Alltagskultur und Gesundheit
- Sport – Bildende Kunst
- Sport – Technik
Darüberhinaus finden im ersten Ausbildungsabschnitt für alle TeilnehmerInnen Veranstaltungen statt in ...
- Berufs- und Studienorientierung mit Grundlagen der Wirtschaft,
- Pädagogik und Pädagogische Psychologie,
- Medienbildung sowie Grundlagen der Informatik,
- Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenem Jugend- und Elternrecht,
- sowie im Themenfeld „Kooperation und Inklusion",
- weiteren Themenstellungen, wie zum Beispiel Klassenfahrten, Lerngänge u. s. w.
Schulpraktische Ausbildung
Hinzu kommt die schulpraktische Ausbildung an Ausbildungsschulen, d. h., beinahe von Anfang an unterrichten Sie an Schulen. In Kleingruppen können hier wichtige Erfahrungen im Umgang mit den SchülerInnen gesammelt werden.
Mögliche Einsatzorte sind Schulen an denen ein Hauptschulabschluss, ein Realschulabschluss oder ein jeweils gleichwertiger Bildungsstand erreicht werden kann, sowie an Grundschulen.
Mit dem Zeugnis über die bestandene Laufbahnprüfung sind FachlehrerInnen für musisch-technische Fächer den Inhabern einer fachgebundenen Hochschulreife mit der Befähigung zum Studium des Lehramtes an Grund- und Hauptschulen an einer Pädagogischen Hochschule gleichgestellt.