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Einstellung Schuldienst
Die Einstellung in den Schuldienst des Landes Baden-Württemberg setzt im Allgemeinen das Vorliegen einer Lehrbefähigung (Laufbahnbefähigung) voraus. Jede Lehrkraft mit einer anerkannten Lehrbefähigung kann sich für eine Übernahme in den Schuldienst bewerben. Die Auswahl der einzustellenden Lehrkräfte erfolgt laufbahnbezogen nach deren Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung (Landesbeamtengesetz) im Rahmen der verfügbaren Stellen und Mittel sowie des regionalen Bedarfs.
Über die zukünftigen Chancen einer Anstellung können keine Aussagen gemacht werden, da dies von einer Vielzahl von Faktoren (u. a. vorhandene Stellen im Landeshaushalt, Ihre Mobilität) abhängig ist. In den vergangenen Jahren hatten die Fachlehrkräfte jedoch vergleichsweise gute Einstellungschancen. Einen Anspruch auf Übernahme gibt es aber nicht.
Fachlehrkräfte im Beamtenverhältnis werden mit der Besoldungsgruppe A9 besoldet. Dies entspricht derzeit ca. 2000 bis 2.700 Euro brutto, je nach Alter und Familienstand. Sie müssen von ihrem Gehalt noch ihre Krankenversicherungsbeiträge selbst bezahlen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Lehrereinstellung online in Baden-Württemberg.